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Wichtige Information zur Empfängerüberprüfung

20. Oktober 2025

Liebe Spender,

wir bedauern sehr, dass es zurzeit so viele Fragen und Probleme rund um das Thema SEPA-Überweisung gibt. Leider haben viele Banken Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen EU-Verordnung (VOP).

Diese beinhaltet, dass seit 9. Oktober 2025 bei SEPA-Überweisungen in der EU der IBAN-Abgleich mit dem Empfängernamen Pflicht ist. Viele Überweisungen werden mit dem Hinweis „keine Übereinstimmung“ abgewiesen.

Auch unsere Hausbank kann, entgegen unserem Infobrief aus September 2025, die von uns angegebenen Zahlungsempfängerdaten zurzeit noch nicht umsetzen.

Daher folgende Zwischenlösung für Spenden an die VM-International in dieser Übergangszeit:

VM-International e.V.

Recipient:
VM-International e.V.
IBAN: DE85 3702 0500 0001 3599 00

BFP VM-International KdöR

Recipient: Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
IBAN: DE93 3702 0500 0004 0129 00

Förder-Stiftung VM-International

Recipient: Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR
IBAN: DE34 3702 0500 0004 2811 00

Bitte auf die genaue Schreibweise achten!

Diese EU-Verordnung betrifft nur Einzelüberweisungen, neue oder geänderte Daueraufträge. Bereits bestehende Daueraufträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Ebenfalls gut zu wissen: Auch wenn die Prüfung fehlschlägt, also “keine Übereinstimmung“ gemeldet wird, können Nutzer die Überweisung, nach sorgfältiger Prüfung der IBAN, auf eigenes Risiko dennoch durchführen. In vielen Fällen liegt der Fehler schlicht am abweichenden Namen.

Wir sind im intensiven Austausch mit unserer Hausbank und hoffen sehr, dass hier bald eine gute Lösung gefunden wird. Wir halten euch an dieser Stelle auf dem Laufenden: https:\\www.vm-international.de\bankingnews

Für unsere weltweite Arbeit sind eure Spenden eine ganz entscheidende Grundlage und so hoffen wir, dass die derzeitigen technischen Herausforderungen schnell gelöst werden können.

Danke für eure Unterstützung und Danke für eure Geduld!

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